Was sind die Unterschiede zwischen Champagner, Prosecco, Cava und Co. ?
Champagner
Die französische Bezeichnung „Champagne“ ist seit dem 29. Juni 1936 in Frankreich als Appellation d’Origine Contrôlée durch die INAO geschützt. Andere Schaumweine müssen nach deutschem Lebensmittelrecht, je nach Herstellung und Herkunftsland, als Sekt bezeichnet werden. Durch Flaschengärung hergestellte Schaumweine heißen in Frankreich und in Luxemburg Vin Mousseux oder Crémant, in Spanien Cava, in Italien Spumante Metodo Classico, in Deutschland Winzersekt und in Österreich Hauersekt, sofern die Grundweine aus einem einzigen Winzerbetrieb stammen und von diesem selbst oder in einer Erzeugergemeinschaft hergestellt worden sind. Champagner unterliegt Herstellungsvorschriften, deren Einhaltung durch unabhängige Stellen kontrolliert wird. Hierzu zählen unter Anderem: ein streng abgegrenztes Anbaugebiet, Einhaltung von Anbauvorschriften, Handlese der Trauben, sofortige Pressung der Ernte, Flaschengärung, Einhaltung der Mindestlagerzeit auf der Hefe.
Das Gebiet, in dem Trauben für den Champagner angebaut werden dürfen, wurde am 22. Juli 1927 festgelegt. Es umfasst rd. 33.500 Hektar Fläche, die inzwischen fast vollständig bestockt ist. Eine Ausweitung wurde inzwischen beschlossen. Aufgrund seiner Ausdehnung von rund 150 km ist das Gebiet nicht homogen. Im sogenannten Terroir sind nicht nur die Mikroklimate, sondern auch die Bodentypen unterschiedlich. Es wird daher in verschiedene Weinbauregionen eingeteilt, deren wichtigste Montagne de Reims, Vallée de la Marne, Côte des Blancs und Côte des Bar sind.
Für Champagner werden nahezu ausschließlich drei Rebsorten verwendet: Die roten Rebsorten Pinot Noir (Spätburgunder) und Pinot Meunier (Müllerrebe oder Schwarzriesling) sowie die weiße Rebsorte Chardonnay.